Mediationsklausel - Beispiel

(1) Bei allen Streitigkeiten aus diesem Vertrag, auch hinsichtlich seiner Wirksamkeit, werden die Vertragspartner zunächst über eine Einigung miteinander verhandeln.

(2) Gelingt es den Beteiligten nicht ihre Meinungsverschiedenheiten binnen 30 Tagen nach Beginn der Verhandlungen beizulegen, werden sie eine Mediation nach der Verfahrensordnung des AMOS Instituts. Das selbe gilt, wenn die Verhandlungen nicht binnen 14 Tagen nach Zugang der Aufforderung eines Beteiligten zu gütlichen Ver­hand­lungen aufgenommen worden sind.

Alternativ:
(2) Auf Verlangen einer Seite hat eine Mediation nach der Verfahrensordnung des AMOS Instituts stattzufinden.

(3) Gelangen die Beteiligten nicht zu einem Mediationsergebnis, so kann jeder Beteiligte ein Schiedsverfahren einleiten.

Kumulativ:
Falls ein Schiedsverfahren stattfindet, gelten die Regeln der DIS (Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V.)

Alternativ: (3) Gelangen die Beteiligten nicht zu einem Mediationsergebnis, so kann jeder Beteiligte ein gerichtliches Verfahren einleiten.